Beratung, Vertretung, Versammlungsleitung und Mediation
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Beratung und Vertretung im allgemeinem Vertragsrecht, Genossenschafts- und Mietrecht,
Werkvertrags- und Auftrags- sowie Arbeitsrecht. -
Unterstützung oder Leitung von Generalversammlungen oder Verwaltungsrats (Vorstands)-
sitzungen von Genossenschaften oder anderen juristischen Personen. -
Mediation als ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein unparteilicher Dritter (Mediator)
die Beteiligten darin unterstützt, ihre Auseinandersetzung einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen
Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie zu klären und wie sie in Zukunft miteinander
umgehen wollen.
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